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Kontakt
Kinder mit Erzieherin

Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in

Bei der praxisintegrierten Ausbildung zum*zur Erzieher*in (PiA) schließen Sie einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung Ihrer Wahl ab. Sie erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung und haben den üblichen Urlaubsanspruch, dafür aber keine Schulferien.

Der schulische  Teil der Ausbildung findet in der DAA Fachschule für Sozialpädagogik am Stuttgarter Nordbahnhof statt. Praktische und schulische Ausbildung sind durch den kontinuierlichen Wechsel von Unterricht und Praxis und den praxisorientierten Unterricht eng miteinander verzahnt. 

Die schulische Ausbildung an der DAA Fachschule für Sozialpädagogik ist derzeit schulgeldfrei.

Download Infoblatt
  • Nachweis des Schulabschlusses (Abitur, Fachhochschulreife) 
  • Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung
  • Nachweis eines 6-wöchigen Praktikums in einer Kindertagesrinrichtung vor Ausbildungsbeginn
  • Besuch eines Infoabends bzw. Aufnahmegespräch an der Fachschule
  • Nachweis des Schulabschlusses (Realschulabschluss, Fachschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsabschluss)
  • Abschluss des 1-jährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)*
  • Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung
  • Nachweis eines 6-wöchigen Praktikums in einer Kindertagesrinrichtung vor Ausbildungsbeginn**
  • Besuch eines Infoabends bzw. Aufnahmegespräch an der Fachschule für Sozialpädagogik

*Alternativ zum Abschluss des 1-jährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) gibt es folgende Möglichkeiten:

  • mindestens zweijährige Ausbildung in einem sozialpädagogischen Beruf (z.B. Kinderpfleger*in, sozialpädagogische*r Assistent*in, o.ä.)
  • mehrjährige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind
  • Weitere mögliche Voraussetzungen erfahren Sie beim Infoabend bzw. beim Aufnahmegespräch.

** entfällt beim Besuch des 1-jährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) oder nach einer einschlägigen Ausbildung

Die praktische und schulische Ausbildung ist durch den kontinuierlichen Wechsel von Unterricht und Praxis eng miteinander verzahnt. In der Regel verbringen Sie 2 Tage pro Woche in der Einrichtung und die übrigen 3 Tage in der Fachschule für Sozialpädagogik. 

Die schulische Ausbildung deckt sich inhaltlich mit dem Programm der Fachschule und findet ggf. gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der Fachschule statt.

Am Ende des dritten PiA-Ausbildungsjahres stehen die schulischen Abschlussprüfungen der Erzieher*innenausbildung. Dazu zählen:

  • Facharbeit mit Präsentation und einem abschließenden Fachgespräch
  • Schriftliche Prüfung im Handlungsfeld "Erziehung und Betreuung gestalten" (EuB)
  • Mündliche Prüfung in mindestens einem Handlungsfeld

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und der Prüfungen wird Ihnen mit dem Ausbildungszeugnis der Titel "staatlich anerkannte*r Erzieher*in" verliehen.

Hochschulzugangsberechtigung

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2021 erhalten Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit können Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung direkt an allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Studium beginnen, ohne dafür die bisherige Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen zu müssen.

Bachelor Professional

Nach einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums tragen Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") ab dem Schuljahr 2020/21 die Berufsbezeichnung "Bachelor Professional".

Im Anschluss an Ihr Aufnahmegespräch bzw. nach Ihrem Besuch eines Informationsabends lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen zukommen:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular (siehe Downloads)
  • aktueller, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild/Passfoto
  • Zeugnisse Ihrer Schulabschlüsse

Kontakt

Berufliche Schulen DAA Stuttgart
Fachschule für Sozialpädagogik
Nordbahnhofstraße 147
70191 Stuttgart

Telefon: 0711 672359-10
Telefax: 0711 672359-99
E-Mail: noba.stuttgart[at]daa.de

Unsere Kolleginnen in der Verwaltung beantworten gerne Ihre Fragen.